Das Programm der Bildungsprämie ist am 31.12.2021 leider ausgelaufen, daher werden bis auf Weiteres keine neuen Gutscheine mehr ausgegeben.
Sollte eine Förderung über die Bildungsprämie wieder möglich sein, werden wir Sie informieren !

Bildungsprämie
Förderung durch das Bundesprogramm Bildungsprämie
Die Bildungsprämie des Bundes erleichtert die Finanzierung einer individuellen berufsbezogenen Weiterbildung. Sie umfasst den Prämiengutschein und den Spargutschein:
Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Staat die Hälfte der Veranstaltungsgebühren, höchstens 500 Euro. Weiterbildungsinteressierte zahlen daher nur einen Teil der Kosten.
Die Bildungsprämie kann jährlich beantragt werden.
Um einen Prämiengutschein zu beantragen, müssen Sie
- mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sein oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden und
- über ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 20.000 Euro (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro) verfügen.
Den Spargutschein können Sie nutzen, wenn Sie über ein gefördertes Ansparguthaben nach Vermögensbildungsgesetz verfügen. Er ermöglicht die vorzeitige Entnahme angesparten Guthabens, ohne dass dadurch die Arbeitnehmersparzulage verloren geht.
Was wird durch die Bildungsprämie gefördert?
Die Bildungsprämie fördert grundsätzlich Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind und wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln bzw. Kompetenzen erweitern.
Kommt die Bildungsprämie auch für Sie in Frage? Einen ersten Überblick bietet Ihnen der Vorab‑Check!
Holen Sie sich einen Prämiengutschein in einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe
Voraussetzung für den Erhalt eines Prämien- oder Spargutscheins ist immer ein persönliches Beratungsgespräch. Das Beratungsgespräch ist für Sie kostenfrei.
Finden Sie die nächste Beratungsstelle unter: www.bildungspraemie.info/beratungsstellen.
Für das Beratungsgespräch benötigen Sie
- einen gültigen Personalausweis oder einen anderen amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Reisepass, Führerschein),
- einen Beschäftigungsnachweis (z. B. Gehaltsabrechnungen – bei Selbständigen z. B. Jahresabschlüsse, Steuerbescheid) und
- einen Einkommensteuerbescheid für das letzte oder vorletzte Kalenderjahr.
Lösen Sie den Prämiengutschein bei uns ein
Sobald Sie den Prämiengutschein erhalten haben, können Sie sich bei uns anmelden. Die Anmeldung mit Prämiengutschein ist nur VOR Ausbildungsbeginn möglich und kann nicht nachträglich erfolgen. Sie zahlen nur einen Teil der Kosten. Wir kümmern uns um den Rest.
Das Bundesprogramm Bildungsprämie wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Europäischen Sozialfonds gefördert.
Weitere Informationen unter der kostenlosen Hotline (08 00/26 23 000) oder direkt bei Ihrem Ansprechpartner an der VHS Freiburg: Alessandro Greco, Tel. 0761/3 68 95 33; greco@vhs-freiburg.de. Gerne können Sie auch eine E-Mail an: bildungspraemie@vhs-freiburg.de senden.